Umsatzsteuer
Umsatzsteuer PV-Anlagen 1. Mai 2009
Die steuerliche Behandlung des Erwerbs der PV-Anlage und der erhaltenen Einspeisevergütung für AnlagenbetreiberKaufpreisBeim Erwerb einer Photovoltaikanlage wird dem Käufer der Bruttobetrag in Rechnung gestellt. Darin sind 19 % Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) enthalten.
Diese wird am Ende des Quartals des Rechnungstellungsdatums vom Finanzamt komplett erstattet. Notwendig dafür ist ledigliche die Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung. EinspeisevergütungDie laufenden Einspeisevergütung erhält der Betreiber der PVA von seinem Energieversorger zzgl. der 19 %igen Umsatzsteuer, also in 2009 51,18 ct/kWh. Diese ist an das Finanzamt abzuführen.
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